top of page

Der Landesverband

Aufgaben des Landesverbandes

 

Der Landesverband der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern ist der Dachverband der organisierten Kleingärtner in unserem Bundesland.

Wenn man nach den Aufgaben des Landesverbandes fragt, genügt ein kurzer Blick in die Verbandssatzung. Dort ist genau geregelt, welche Aufgaben der Verband zu erfüllen hat.

 

In § 2 der Satzung heißt es:

 

Der Landesverband verfolgt nach Maßgabe des Bundeskleingartengesetzes den Zweck, in enger Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern und seinem von ihm berufenen Landeskleingartenausschuss sowie mit den zuständigen Ministerien der Landesregierung als auch dem Städte- und Gemeinde- und dem Landkreistag, das Kleingartenwesen auf Grund seiner sozialpolitischen Bedeutung kontinuierlich zu fördern, auf seine Entwicklung richtungweisend Einfluss zu nehmen, seinen Erhalt zu sichern und seine Zukunft zielbewusst zu wahren.

Der Landesverband wird weiter die Anwendung von Einsichten in ökologische Zusammenhänge als Grundlage für eine Bewertung der Landes- und Landschaftsentwicklung fördern, die Öffentlichkeit über alle bezüglich Umwelt- und Naturschutz relevanten Fragen informieren und insbesondere die Kenntnis der Umweltgefährdung in der Öffentlichkeit verbreiten, einen wirkungsvollen Schutz des Lebens und der natürlichen Umwelt durchsetzen, über die umwelt- und gesundheitsrelevanten Auswirkungen von insbesondere auf dem Markt angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie Verhaltensweisen im Kleingarten

aufzuklären und zu beraten.

Der Zweck des Landesverbandes ist sowohl die Kleingärtnerei als auch die Förderung des Naturschutzes und Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes , des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes.

Zur Verwirklichung dieser Zwecke wird sich der Landesverband sich einerseits mit folgenden Aufgaben befassen:

 

  • Wahrnehmung der Aufgaben, die dem Landesverband durch das Kleingartenrecht zugewiesen sind,

  • Sammlung und Verbreitung wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse sowie Erfahrungen auf dem Gebiet des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Gartengestaltung und -bearbeitung sowie der Vereinsführung,

  • Unterrichtung über aktuelle Kleingartenfragen,

  • Unterstützung der Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und Beratung in einschlägigen Rechtsfragen, 

  • Fürsorge durch Abschluss von Versicherungs-Kollektivverträgen,

  • Förderung des „Deutschen Kleingärtnermuseum Leipzig“ e.V.,

  • Koordinierung und Qualifizierung der Fachberaterausbildung im Landesverband sowie deren Finanzierung im Rahmen des Haushaltsplanes des Landesverbandes

  • Koordinierung und Qualifizierung der Wertermittlerausbildung im Landesverband sowie deren Finanzierung im Rahmen des Haushaltsplanes des Landesverbandes

  • Koordinierung und Qualifizierung der Schlichterausbildung im Landesverband sowie deren Finanzierung im Rahmen des Haushaltsplanes des Landesverbandes

  • das Erhalten, Schaffen und Verbessern von Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt und alter Obst- und Gemüsesorten in Kleingärten, sowie das Eintreten für den Schutz der Gesundheit des Menschen vor Schäden durch Umweltbeeinträchtigungen, 

  • Beratung und Schulung zu ökologischen Fragen zum Gärtnern,

  • öffentliches Vertreten und Verbreitung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes in Kleingartenanlagen, z.B. durch Fachberatung und Veröffentlichung und Verteilung von Publikationen und Veranstaltungen,

  • das Mitwirken bei Planungen, die für den Schutz der Natur und Umwelt bedeutsam sind, und das Einwirken auf Gesetzgebung und Verwaltungen gemäß den genannten Aufgaben sowie das Eintreten für den Vollzug der einschlägigen Rechtsvorschriften; bei umweltrechtlichen Entscheidungen auch das Hinwirken auf die Einhaltung aller entscheidungserheblichen Rechtsvorschriften,

  • die Förderung des Verständnisses für diese notwendigen Schutzmaßnahmen in allen Kreisen der Bevölkerung, in der Jugend- und Erwachsenenbildung und insbesondere bei den verantwortlichen Persönlichkeiten in Politik, Verwaltung und Wirtschaft,

  • die Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen, die gleiche und ähnliche Ziele verfolgen.

DSC01881.JPG
  • Förderung der Öffentlichkeitsarbeit durch Internetauftritt, Gartenzeitung, Präsentationen des Verbandes und seiner Mitglieder

  • Unterstützung in Rechtsfragen koordiniert durch den Vorstand

  • Entwicklung und Förderung der Vernetzung mit für das Kleingartenwesen relevanten Strukturen (z.B. Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Pomologenverein)

  • Gremienarbeit Landeskleingartenausschuss unter Leitung des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus

Angebote
  • Mitgliederförderung durch Beratung zu Vereins- und Verbandsfragen

  • Organisation und Förderung des Informationsflusses innerhalb des Verbandes

  • Organisation von Weiterbildungsangeboten/ Seminare

  • Unterstützung in Versicherungsfragen durch Initiierung, Abschluss und Verwaltung von Gruppenverträgen

DSC01910.JPG

Der Zweck des Verbandes ist also, das Kleingartenwesen zu erhalten und seine Zukunft zielbewusst zu wahren. Der Verband ist zwar parteipolitisch neutral, aber natürlich ist er nicht unpolitisch. Dies geht bereits aus dem genannten Zweck hervor. Der Landesverband ist die politische Lobby der Kleingärtner auf Landesebene. Aufgabe ist es also, einen Draht zur Landespolitik und zur Regierung zu halten und dort immer wieder auf die Probleme und Missstände im Lande aufmerksam zu machen. Das wird praktisch u.a. durch die direkte Kontaktaufnahme des Vorstandes mit Entscheidungsträgern wie z.B. dem Innenminister in Sachen Kommunalabgaben realisiert. 

Eine wichtige Aufgabe ist auch die Mitarbeit von Vorstandsmitgliedern in beratenden Gremien wie z.B. dem Landeskleingartenausschuss.

Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang die Beteiligung des Landesverbandes an der Gestaltung von Landesverordnungen durch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anfragen wie z.B. aktuell bei der vom Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Gesundheit MV initiierten Verbandsanhörung zur Novellierung der Pflanzenabfalllandesverordnung

Die einzelnen Aufgaben sind sodann in der Nr. 2 aufgelistet. Hier besonders die Aufgaben der Ausbildung von Fachberatern, Wertermittlern und Schlichtern. All dies ist für das Kleingartenwesen unverzichtbar und kostet natürlich Geld. Aber mindestens genauso wichtig sind die Kollektiv-Versicherung, die Unterstützung und Beratung der Mitgliedsverbände in Rechtsfragen, sowie die Sammlung und Verbreitung von bzw. Unterrichtung über Erfahrungen auf allen relevanten Gebieten.

Ohne den Landesverband müsste jeder Mitgliedsverband die entsprechenden Ausbildungen selbst vornehmen und jede Erfahrung selbst machen und sich selbst eine Versicherung suchen. Darüber hinaus ist der einzelne Mitgliedsverband nicht so stark wie der Dachverband und wird es schwieriger haben auf Landesebene etwas zu bewirken. Alles zusammen würde dies das einzelne Mitglied viel mehr Geld kosten, als wenn die Aufgaben vom Landesverband gebündelt wahrgenommen werden.

Als Mitgliedsverband des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG) nehmen wir Know How und Erfahrungen auch aus dem gesamten Bundesgebiet auf und können dieses Wissen an unsere Mitglieder weiter verteilen. Jeder Kleingärtner stärkt durch seine organisierte Mitgliedschaft den BDG und damit unsere Lobby auf Bundesebene. Damit sorgen die organisierten Gartenfreunde mittelbar für den Erhalt des Bundeskleingartengesetzes und mit der Stärkung des Landesverbandes auch für dessen moderne zeitgemäße Auslegung, welche sich an bestehenden Verhältnissen orientiert. 

Trotzdem ist nichts so gut, dass man es nicht auch noch verbessern könnte. Deshalb wünscht sich der Vorstand bei schwierigen Fragen aus den Mitgliedsvereinen Diskussionen, die zielorientiert und auf der Sachebene geführt werden. Die einfache Aussage „dann treten wir eben aus“ ist wenig hilfreich.

bottom of page