zur Aufhebung des Anschlusszwangs für Kleingärtner an die Müllentsorgung.
Wir erheben unsere Stimme für die Erhaltung der Kleingartenkultur- ein nicht unwichtiger Faktor zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland.
Die Unterzeichnenden verstehen sich als Vertreter der Kleingärtner und den über 5000 Unterschiften von Einwohnern des Kreises Vorpommern-Greifswald, deren Stimme und deren Einwand ungehört verhallte. Alle Kleingärtner wurden ohne Bestehen eines gesetzlichen Zwangs und entgegen ihres Willens dem Müllentsorgungszwang im Kreis unterworfen.
Als erster Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat der Kreistag, als kommunale Volksvertretung, am 27.02.2023 dem Anschluss an die Müllentsorgung der Kleingarten-vereine wieder zugestimmt.
Wir fordern erneut:
„Aufhebung des Anschlusszwanges für Kleingärten in der Abfallbewirtschaftung“
Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald möge beschließen:
„Der § 4 Absatz 3 Satz 2 der Satzung des Landkreises Vorpommern- Greifswald über die Abfallentsorgung (Abfallwirtschaft – AwS) wird gestrichen und durch folgende Formulierung ersetzt: Dies gilt nicht für Grundstücke im Bereich einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)“.
Unsere Online-Petition, als unser demokratisches Mittel gegen den Anschlusszwang der Greifswalder Kleingärtner an die Müllentsorgung, soll die auch von uns gewählten Kreistagsabgeordneten veranlassen, die Richtigkeit der Entscheidung auf der Basis der durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages1) durchgeführte Prüfung in die Ausschüsse der Kreisverwaltung zu verweisen und feststellen zu lassen. Schließt sich der Ausschuss der Auskunft des Wissenschaftlichen Rates des Bundestages an, ist die Abfallsatzung des Kreises, wie oben beschrieben zu korrigieren.
„Bis zum Beschluss des Kreistages vom 12.09.2022 (Drucksache 79/2022) gab es in keiner Abfallwirtschaftssatzung der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern den Zwang zum Anschluss von Kleingärten.
Dies war insoweit schlüssig, da in Kleingärten in der Regel kein zusätzlicher Müll produziert wird, sondern lediglich Müll, welcher über die reguläre Hausmülltonne entsorgt werden kann. Dass dem so ist, folgt bereits aus dem Bundeskleingartengesetz, welches festlegt, dass Kleingärten gem. § 3 (2) „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach der Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet“ sind.
Durch den neu geschaffenen Anschlusszwang werden Kleingärtner und Kleingärtnerinnen auf ungerechteste Art und Weise benachteiligt, weil sie, ohne nachweislich zusätzlichen Müll zu produzieren, mehrfach für die Kosten der Abfallwirtschaft herangezogen werden.
Es wäre das Mindeste gewesen, eine entsprechende Änderung der Satzung zunächst mit den Kleingartenvereinen im Landkreis zu besprechen. Dass das nicht geschah, wurde im Nachhinein scheinheilig bedauert. Jeder unserer Lokalpolitiker sollte doch Demokratie soweit verinnerlicht haben, dass er so etwas nicht vergisst. Vielleicht ist die deutsche Übersetzung dieses Wortes auch nicht so geläufig. Wie oberflächig diese Entschuldigung war, erlebte man bei den Abstimmungen zum Anschlusszwang im Kreistag am 27.02.2022. Unser Bürgerbegehren mit 5.000 Unterschriften wurde zwar zur Kenntnis genommen und in der Sache als rechtmäßig erklärt. Der Inhalt wurde mehrheitlich abgelehnt, genau wie auch ein gemeinsamer Beschlussvorschlag der SPD, der Linken und der Tierschutzpartei, den die Kleingärtner sehr gut akzeptieren könnten.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages1) stellt fest: Kleingartenanlagen können zum Anschluss an die Abfallentsorgung verpflichtet werden, sie brauchen es aber nicht.
Die Mehrheit der uns so wohlgesonnenen Politiker des Kreistages lasen nur den ersten Teil dieser Aussage. Stattdessen beschlossen sie eine schwammige Vorlage der CDU, die man früher als Gummiparagrafen bezeichnet hätte. Kleingärtnervereine können einen Antrag auf Ausschluss vom Anschlusszwang stellen, wenn alle Pächter nur wenige Kilometer entfernt von ihrer Anlage wohnen. Wo endet wenige? Was wäre, wenn einer von 200 Pächtern der Anlage im Streitfall vielleicht in Eberswalde wohnt?
Schnell ist die eine Ausnahme gefunden; der Pächter, der eben nicht nur wenige (wieviel sind wenige?) Kilometer von der Anlage entfernt wohnt. Jeder Jurist stürzt sich dankbar auf diese unkonkreten Formulierungen des Beschlusses, um jeden Verein dem Müllanschlusszwang zu unterwerfen.
Nein man meint es nicht gut mit uns!
Wir sind empört! Wir geben nicht auf! Deshalb diese Petition. Wehrt Euch gegen die Doppelbelastung bei Abfallgebühren für Kleingärtner! Wir wirken gemeinsam mit den Kreisverbänden Greifswald, Wolgast und Uecker-Randow.
Unterschreibt die Petition bitte unter folgenden Link: https://chng.it/SDzQCF6PJ6
Für Gartenfreunde, die nicht mit dem Internet vertraut sind, werden den Gartenvereinen Unterschriftenformulare zur Verfügung gestellt
Die Initiatoren dieser Petition sind:
Manfred Lichy Vorsitzender KgV Einigkeit Greifswald e. V.
Ulli Hannemann Vorsitzender KgV Rosental Greifswald e.V.
Peter Berger Vorsitzender KgV Sonnenland Greifswald e.V.
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