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Landesdelegiertenversammlung

Aktualisiert: 30. Mai 2022

Der Landesverband führte am 02. April 2022 seine Landesdelegiertenversammlung in Güstrow in dem Veranstaltungszentrum des MRV -Viehhalle- durch. Dort wählten die gesandten Delegierten der einzelnen Regional- und Kreisverbände von M-V einen neuen Vorstand und eine neue Prüfgruppe für den Landesverband. Anlässlich des großen feierlichen Rahmens wurden Gartenfreunde/innen in Würdigung ihrer Verdienste für die Kleingartenbewegung ausgezeichnet.



v.r.n.l. Ingo Oppermann Vorstand, Regina Witte Vorstand, Robert Kröger Vorstandsvorsitzender, Susann May Vorstand, Thomas Schröder Vorstand, Dieter Gärtner Vorstand, Thomas Schaaf Prüfgruppe, Jens Massow Prüfgruppe, Eva Schwerin Vorsitzende Prüfgruppe n.a.

v.r.n.l. Robert Kröger Vorstandsvorsitzender, Rainer Espig Ehrenmitglied vom Regionalverband Müritz, Gerd Krüger Ehrenmitglied vom Regionalverband Mecklenburg/Strelitz-Neubrandenburg, Wolfram Görs Ehrenmitglied vom Kreisverband Schwerin

Fotos: René Plückhahn |WIR in UER GmbH


 

Grußwort vom Minister Dr. Backhaus zur

Landesdelegiertenversammlung

Schwerin, 30.03.2022


Sehr geehrter Herr Kröger, ich danke Ihnen ganz herzlich für die Einladung zur Landesdelegiertenversammlung am 02.04.2022. Sehr gerne wäre ich persönlich zu lhnen nach Güstrow gekommen und hätte lhnen nachträglichen meine Glückwünsche zum dreißigsten Verbandsjubiläum ausgerichtet. Doch leider hat uns auch in diesem Jahr Corona wieder einen Strich durch die Rechnung gemacht, sodass ich am Samstag nicht zu Ihnen kommen kann. Deswegen sende ich Ihnen anbei ein schriftliches Grußwort. Ich wünsche Ihnen für die Delegiertenversammlung viel Erfolg und weiterhin alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Dr. Till Backhaus



Grußwort

Vielen Dank für die Einladung zu der heutigen Landesdelegiertenversammlung. Ich möchte allen Mitgliedern des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e. V. nachträglich zum 30. Jubiläum gratulieren. Ich habe sehr bedauert, dass Sie die geplante Festveranstaltung aufgrund der andauernden Corona-Lage, die nun bereits 2 Jahre anhält, leider absagen mussten. Wie sie alle wissen, liegt mir das Kleingartenwesen besonders am Herzen. Es gibt 80.000 Kleingartenbesitzer, die in über 900 Vereinen organisiert sind und eine Fläche von etwa 3.700 ha bewirtschaften. Daneben gibt es noch rund 20.000 nicht organisierte Kleingärtner. Mit über 62.000 Mitgliedern sind sie die größte Interessensvertretung unseres Landes. Obwohl die Mitgliederzahlen in Ihrem Verband gesunken sind, sind selbst die Fußballer in unserem Land weniger zahlreich organisiert. Dies zeigt die besondere Bedeutung des Kleingartenwesens hierzulande. Meinen persönlichen Dank möchte ich den Mitgliedern des Landesverbandes für ihre ehrenvolle Tätigkeit und für ihr Engagement bei der Entwicklung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern aussprechen. Mit lhrer ehrenamtlichen Arbeit übernehmen Sie eine wichtige gesellschaftliche und soziale Funktion für einen repräsentativen Teil unserer Bevölkerung. Hinzu kommt, dass das Kleingartenwesen zahlreiche positive Aspekte für die Gesellschaft und die Umwelt liefern. So besitzt das Kleingartenwesen eine wichtige gesellschaftliche und soziale Funktion für einen repräsentativen Teil unserer Bevölkerung. In Städten und Verdichtungsräumen sind sie die grünen Oasen für Menschen und ein wichtiger Faktor für ihre Lebensqualität, Erholung wie auch zur Selbstversorgung. Kleingärten bringen damit Naturvielfalt in die Städte, die sonst oft mit Natur wenig zu tun haben. Neben dem hohen Anschauungswert und großen Erntevielfalt und der Bedeutung als Obst- und Gemüseversorger für jedermann bringen sie auch pädagogisch wertvolle Aspekte: Kinder erleben auf spielerische Weise, den Umgang mit der Natur. Wer einmal erlebt hat, mit welcher Hingabe und Freude Kinder ihre selbstgezogenen Radieschen präsentieren, weiß wie wichtig diese Art lebendige — anfassbare Naturerfahrung ist. Nur so kann ein bewusster Umgang mit der Natur gelernt und auch weitergegeben werden. So sind Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit nicht nur in der Landwirtschaft von hoher Bedeutung. Wir finden sie auch in der modernen kleingärtnerischen Nutzung. Hier werden natürliche Ressourcen geschont. Pflanzenschutz wird in der Regel mit Bedacht und vorzugsweise nach biologischen Methoden angewandt. Kleingärtnern ist ein ebenso guter Ausgleich zur Arbeit. Schon Sokrates ließ seine Schüler sich in der Natur körperlich ertüchtigen, um erst auf andere Gedanken zu kommen und anschließend wieder mit klarem Verstand ans Tageswerk zu gehen. Außerdem wird durch das Kleingartenwesen der Erhalt der biologischen Vielfalt unterstützt: so dienen Kleingärten als „grüne Lungen“ der Städte und bieten eine Vielzahl von Zier- Nutz- und Wildpflanzen, auch alte Obstsorten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit 1999 wurden für die Kleingartenvereine Fördermittel i.H.v. über 1,7 Mio. € für Vereinsheime, Außeneinfriedungen, Kinderspielplätze, Erholungs- und sanitäre Einrichtungen, Anlagen zur Abwasserentsorgung, Pflanzungen von Bäumen und Gehölzen sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ausgereicht. Diese Finanzierung ist seit Jahren konstant geblieben. Dafür sind jährlich 90.000 € in den Haushalt eingestellt. Es ist beabsichtigt, das Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu fördern. Grundlage ist die Kleingartenförderrichtlinie, die seit der letzten grundlegenden Überarbeitung noch mehr Flexibilität in die Antragstellung und Förderung brachte. Die Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.03.2019 wurde kürzlich mit der 1. Änderung der RL zur Förderung des Kleingartenwesens vom 14.12.2021 um 2 Jahre verlängert: bis 31.12.2023. Die Gemeinnützigkeitsrichtlinie vom 12.01.2020, auf deren Grundlage das Anerkennungsverfahren über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit gestützt wird, gilt bis 31.12.2024. Die Kleingartenorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern sollen auch weiterhin gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit nach § 2 des Bundeskleingartengesetzes erfüllen. Leider hat MV wie andere Bundesländern auch darunter zu leiden, dass aufgrund aktueller demografischer Entwicklung die Bevölkerungszahlen in vielen Regionen rückläufig sind. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf das Kleingartenwesen und deswegen können wir leider keine Zunahme der Kleingärten verzeichnen. Daher müssen neue Ideen her, wie wir uns auf diese Entwicklung einstellen können. Dazu zählen die Seniorengärten, die Initiative „Natur im Garten“, oder die Wiederbelebung von Schulgärten. Meine Hoffnung liegt auch darin, dass die ankommenden Geflüchteten dieser Tage und Wochen in der Gesellschaft der Kleingärtner auch Halt und Zuversicht für die nahe Zukunft finden. Für die heutige Veranstaltung wünsche ich gutes Gelingen und natürlich viel Erfolg für alle Kandidatinnen und Kandidaten bei der Wahl des Vorstandes und des Prüfungsausschusses. Dr. Till Backhaus

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