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Wichtige Informationen zum Versicherungsschutz


1. FÜR KLEINGÄRTNER


Der Landesverband informiert Sie hiermit darüber, dass die bisherigen Gruppenversicherungsverträge für die FED und die Unfallversicherung bei der Baloise Sachversicherung AG zum Ablauf des 31.12.2024 gekündigt wurden.

 

Ab dem 01.01.2025 greifen sodann neue Gruppenversicherungsverträge für diese Risiken bei der Janitos Versicherung AG, einer Tochter der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.

 

Die bisher geltenden Konditionen des Ihnen bekannten Gruppenversicherungsvertrags ändern sich nicht.

 

Es bleibt bei den bisherigen Versicherungsbeiträgen und dem bekannten Leistungsumfang. In Kürze wird Ihnen hierzu auch ein Merkblatt zur Verfügung gestellt.

 

Die Schadenbearbeitung für Neuschäden ab dem 01.01.2025 wird ab diesem Zeitpunkt von der Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH (LKV) in Köln durchgeführt.

 

HINWEIS:

Sofern Sie an den Gruppenversicherungsverträgen des Landesverbands nicht teilnehmen möchten, bitten wir um schriftliche Übersendung Ihres Widerspruchs bis zum 15.10.2024.


In diesem Fall haben Sie selbst für hinreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.


Auf die Nachweispflicht des Versicherungsschutzes gegenüber Ihrem Vereinsvorstand weisen wir ausdrücklich hin.



 

2. FÜR VERBÄNDE UND VEREINE


der Landesverband informiert Sie hiermit darüber, dass die bisherigen Gruppenversicherungsverträge für die


  • Vereinshaftlicht,

  • Vermögensschadenhaftpflicht,

  • Dienstfahrtenkasko und

  • Kollektiv-Unfallversicherung

 

bei der Baloise Sachversicherung AG zum Ablauf des 31.12.2024 gekündigt wurden.

 

Ab dem 01.01.2025 greifen sodann neue Gruppenversicherungsverträge für diese Risiken bei der Janitos Versicherung AG, einer Tochter der Gothaer Allgemeine Versicherung AG.

 

Die bisher geltenden Konditionen des Ihnen bekannten Gruppenversicherungsvertrags ändern sich nicht.

 

Es bleibt bei den bisherigen Versicherungsbeiträgen und dem bekannten Leistungsumfang. In Kürze wird Ihnen hierzu auch ein Merkblatt zur Verfügung gestellt.

 

Die Schadenbearbeitung für Neuschäden ab dem 01.01.2025 wird ab diesem Zeitpunkt von der Landesverbands-Kleingartenversicherungsservice GmbH (LKV) in Köln durchgeführt.

 

HINWEIS:

Sofern Sie an den Gruppenversicherungsverträgen des Landesverbands nicht teilnehmen möchten, bitten wir um schriftliche Übersendung Ihres Widerspruchs bis zum 15.10.2024.


In diesem Fall haben Sie selbst für hinreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.



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